„Verkehrsrecht“ meint hier die anwaltliche Beratung betreffend sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme am (öffentlichen) Straßenverkehr, als da wären:

Strafrechtliche Aspekte: Sie haben z.B. schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht und in dessen Nachgang leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB gegen Sie ein? Oder Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt gem. § 315c StGB oder § 316 StGB zur Last gelegt oder ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB? Hier verteidige ich Sie gerne als versierter Strafverteidiger mit allem Nachdruck.

Ordnungsbehördliche Aspekte: Sie treten zumeist neben die strafrechtlichen Aspekte, z.B. weil ob einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen gegenüber die Entziehung der Fahrerlaubnis ausspricht. Oder es drohen Ihnen wegen einer (strafrechtlich nicht zu ahndenden) Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte oder ein Bußgeld? Auch hier werde ich für Sie mit der erforderlichen Fachkompetenz und Vehemenz gegenüber der jeweiligen Ordnungsbehörde tätig.

Wichtig für Sie: Machen Sie sowohl im strafrechtlichen als auch im ordnungsbehördlichen Verfahren zu keinem Zeitpunkt jedwede Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung!

Zivilrechtliche und versicherungsrechtliche Aspekte: Bei der abschließenden zivilrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls werden dem Geschädigten durch den Versicherer des Unfallverursachers fast immer berechtigte Ansprüche (z.B. wegen der Wertminderung des verunfallten KFZ, wegen Nutzungsausfallschäden und wegen Haushaltsführungsschäden als weiteren Schadenspositionen) in oft erheblichem Umfang vorenthalten. Hier trage ich Sorge dafür, dass sämtliche erstattungsfähigen Schäden Ihnen auch ersetzt werden.

Wichtig für Sie: Hat der Unfallgegner den Verkehrsunfall verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherer meine Anwaltskosten.