Zumal unser alltägliches Leben bis in dessen hintersten Winkel von „Recht“ durchdrungen ist, welches in verschiedensten Rechtsgebieten auf mannigfaltige Weise mitsamt unterschiedlichsten Problemen und Fragestellungen zutage tritt, erfordert meiner Ansicht nach seriöse anwaltliche Tätigkeit einen gewissen Grad an „Spezialisierung“.
So bin ich davon überzeugt, dass auch der kompetenteste Rechtsanwalt nicht in sämtlichen Rechtsgebieten – etwa vom Lebensmittelrecht über das Arzthaftungsrecht bis hin zum Europarecht oder internationalen Seerecht – Sie mit dem erforderlichen Know-how allumfassend beraten wird können.
Auf Grund dieser Überzeugung habe ich mir z.T. bereits während meines Studiums sowie meines Referendariats und später auch auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit vor allem als Rechtsanwalt nachfolgende „Beratungskompetenzen“ erarbeitet:
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht/ allgemeines Privatrecht.
Insbesondere in diesen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen interessensgemäß als erfahrener Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gerne mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.